Datenschutz-Vertretung Schweiz | Datenschutz Vertreter Schweiz

Die beiden Räte haben am 25. September 2020 dem Entwurf zur Totalrevision des Datenschutzgesetzes (DSG) zugestimmt. In Kraft getreten ist  das neue Schweizer Datenschutzgesetz (E-DSG) am 1. September 2023.

Datenschutz-Vertretung Schweiz

Sind Sie konform mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (E-DSG).

Das Schweizer Datenschutzgesetz (E-DSG, Inkrafttreten am 1. September 2023) führt für Datenbearbeitungen durch Verantwortliche im Ausland eine Vertretungspflicht in der Schweiz – ähnlich dem EU-Vertreter gemäss Art. 27 EU-DSGVO – ein.

Wenn Sie also zum Beispiel einen grossen Webshop mit Kunden in der Schweiz betreiben und die Datenbearbeitung findet ausserhalb der Schweiz statt (Kundenbearbeitung, Bestellungen, Zahlungswesen, Marketing etc.), dann sind Sie auch betroffen.

Datenschutz | E-DSG | Schweizer Vertretung

Schweizer Vertretung | Datenschutz-Vertreter Schweiz

Verantwortliche mit Sitz oder Wohnsitz im Ausland müssen einen Vertreter in der Schweiz bezeichnen (Art. 12a E-DSG), wenn folgende Punkte (kumulativ) zutreffen:

  • Personendaten von Personen in der Schweiz bearbeitet werden

  • die Bearbeitung im Zusammenhang mit in der Schweiz angebotenen Waren und Dienstleistungen steht oder das Verhalten dieser Personen beobachtet wird

  • die Bearbeitung umfangreich ist

  • die Bearbeitung ein hohes Risiko für die Persönlichkeit der betroffenen Personen birgt.

Datenschutz-Vertretung Schweiz

Der Vertreter in der Schweiz ist Anlaufstelle für Betroffene und den EDÖB (Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter). Zu diesem Zweck veröffentlicht der Verantwortliche den Vertreter in der Schweiz.

Hier finden Sie die entsprechenden Auszüge aus dem E-DSG bezüglich Schweizer Vertretung.

Package | DSG-CH-Vertretung | Datenschutz Vertreter Schweiz

Nutzen Sie unsere Services als Vertreter in der Schweiz, bleiben Sie konform mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (E-DSG) … einfach, sicher und bequem.

Unsere Services für Sie

Anschrift

Wir stellen Ihnen unsere Anschrift als Vertreter in der Schweiz gemäss Art. 12a E-DSG zur Verfügung.

Verzeichnis Bearbeitungstätigkeiten

Wir speichern das jeweils aktuell von Ihnen erhaltene Verzeichnis Ihrer Bearbeitungstätigkeiten, welches die Angaben gemäss Art. 11 Abs. 2 E-DSG enthält. Auf Anfrage des EDÖB wird ihm das aktuelle Verzeichnis mitgeteilt.

Auskunft über Rechte

Wir geben betroffenen Personen auf Anfrage hin Auskunft darüber, wie sie ihre Rechte ausüben können.

Weiterleitung

Wir leiten Ihnen sämtliche auf unsere Anschrift erhaltenen Schreiben an Sie weiter, in elektronischer oder bei Bedarf auch in physischer Form.

Abklärungen

Abklärungen, Rückfragen bei mangelhaften Schreiben (z.B. keine eindeutige Zuteilung des Vertretenen möglich).

Wir führen keine direkte, weiterführende Korrespondenz mit Betroffenen, dem EDÖB etc. und bieten auch keine rechtlichen Einschätzungen, Beratungen oder Vertretungen an.

Kosten (fix)

Basiskosten

Grundkosten CHF 272.50 pro Monat und Internetadresse

Kosten (variabel)

Scan und E-Mail-Versand

Scan und E-Mail-Versand (pro weitergeleitetes Schreiben CHF 30.00, monatliche Abrechnung)

Post-Versand

Post-Versand (pro weitergeleitetes Schreiben CHF 50.00, monatliche Abrechnung)

Auskunftsschreiben

Auskunftsschreiben an betroffene Personen (pro Schreiben CHF 50.00, monatliche Abrechnung)

Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten (Übernahme)

Übernahme aktuelles Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten von Ihnen (pro Übernahme CHF 50.00, monatliche Abrechnung)

Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten (Lieferung)

Lieferung aktuelles Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten an den EDÖB sowie die Information darüber an Sie (pro Lieferung CHF 100.00, monatliche Abrechnung)

Abklärungen

Sonstige Leistungen wie Abklärungen, Rückfragen etc. (CHF 250.00 pro Stunde, monatliche Abrechnung)

Die fixen Kosten sind 12 Monate voraus bezahlbar (CHF 3’270.00). Bereits getätigte Zahlungen werden nicht vergütet. Preisänderungen vorbehalten. Beidseitig kündbar mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten. Es werden nur Dienstleistungen im Rahmen der hier abschliessend deklarierten Services zugesichert.

Vertreter in der Schweiz

Ausländische Verantwortliche, das heisst Personen oder Unternehmen mit Sitz oder Wohnsitz im Ausland, müssen in vielen Fällen einen Vertreter in der Schweiz bezeichnen (Art. 12a E-DSG), wenn sie Personendaten von Personen in der Schweiz bearbeiten.

Webshop mit Schweizer Kunden

Betreiben Sie zum Beispiel einen grossen Webshop mit Schweizer Kunden und die Datenbearbeitung findet nicht ausschliesslich in der Schweiz statt, dann benötigen Sie höchstwahrscheinlich einen Vertreter in der Schweiz.

 

Wir verwenden Cookies um Inhalte und Werbeanzeigen zu personalisieren, Social Media-Funktionen bereitzustellen und unseren Datenverkehr zu analysieren. Wir informieren auch unsere Social Media-, Werbe- und Analysepartner über Ihre Nutzung unserer Website.

Log in with your credentials

Forgot your details?